Mandantenakten, Handakten und Dauerakten digitalisieren, ohne dass sie das Stadtgebiet verlassen. Persönliche Abholung mit Bestandsprotokoll, Verarbeitung ausschließlich in der Ludgeristraße, Originale einsortiert zurück.
Bei Mandantenakten kommt zum Datenschutzrecht das Berufsrecht hinzu, und dahinter steht mit § 203 StGB eine Strafnorm. Wer Unterlagen aus der Hand gibt, muss nicht nur eine Rechtsgrundlage benennen, sondern eine Kette von Verpflichtungen belegen können.
Bei überregionalen Anbietern können zusätzliche Beteiligte hinzukommen: Transportdienstleister, Scanzentrum, Rechenzentrum oder externe Datenerfassung. Jeder Beteiligte erweitert die Kette, die Sie prüfen, verpflichten und dokumentieren müssen.
Der Aufwand dafür fällt bei Ihnen an, nicht beim Anbieter.
Das Berufsrecht erlaubt die Einbeziehung von Dienstleistern ausdrücklich. Erforderlich ist, dass der Dienstleister in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet und über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung belehrt wird, und dass der Zugang zu fremden Geheimnissen auf das Erforderliche begrenzt bleibt.
Wir bringen diese Unterlagen mit, nicht Sie. Verpflichtungserklärung, Belehrung, Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und die Namen der Personen, die mit Ihren Akten arbeiten. Alles vor der ersten Abholung.
Und die Kette ist kurz: Im Transport-, Scan- und Erfassungsprozess gibt es keinen Unterauftragnehmer, den Sie zusätzlich prüfen müssten.
Wir holen ab und liefern zurück, in verschlossenen Behältern, ohne Zwischenstation. Ihre Akten gehen nicht in einen Paketprozess und werden nicht von einem fremden Fahrer transportiert.
Jeder Ordner und jede Handakte wird einzeln erfasst, mit Beschriftung, Typ und Zustand. Beide Seiten zeichnen, jede behält eine Ausfertigung. Bei der Rückgabe wird gegen dasselbe Verzeichnis abgeglichen.
Wird eine Akte kurzfristig gebraucht, etwa für einen Termin oder eine Frist, geben wir sie bei Anforderung bis 12 Uhr am selben Werktag persönlich zurück. Wir arbeiten in Chargen und lassen den übrigen Bestand unangetastet.
Die Seiten kommen in ursprünglicher Reihenfolge hinter den vorhandenen Registern zurück in den Ordner. Entfernte Heftklammern und Büroklammern werden nicht wieder angebracht.
Meist nicht mit dem laufenden Betrieb, sondern mit dem Bestand, der Raum kostet und niemanden mehr beschäftigt.
Bei größeren Beständen arbeiten wir in Chargen, in der Reihenfolge, die Sie vorgeben, und liefern fortlaufend. So entscheidet sich nach der ersten Charge, ob das Ergebnis Ihren Anforderungen entspricht, und nicht erst nach dem gesamten Archiv.
Handakten liegen meist als Hefter oder Aktendeckel vor und fallen dann unter den Satz für Akten.
49 €
bis 450 Blatt
39 €
bis 250 Blatt
29 €
bis 200 Blatt
Jedes weitere Blatt 0,09 €. Vorder- und Rückseite zählen als ein Blatt. Die Blattzahl wird vom Scanner protokolliert und liegt der Rechnung bei. Abholung und Rücklieferung in Münster kostenfrei ab 450 € Auftragswert. Alle Preise zzgl. MwSt., Angebot ausschließlich für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.
Ja. § 43e BRAO erlaubt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, wenn der Dienstleister in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet und über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung belehrt wird. Entsprechende Regelungen bestehen mit § 26a BNotO für Notariate und § 62a StBerG für Steuerberatungen. Zusätzlich ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO zu schließen.
Jeder weitere Beteiligte, etwa ein Transportunternehmen, ein Rechenzentrum oder ein Dienstleister für die Datenerfassung, ist gesondert zu verpflichten und zu dokumentieren. Je länger diese Kette ist, desto aufwendiger wird die Prüfung. Wir setzen im Transport, im Scan- und im Erfassungsprozess keine Unterauftragnehmer ein.
Wir arbeiten in Chargen und lassen den übrigen Bestand unangetastet. Geht Ihre Anforderung bis 12 Uhr ein, geben wir die betreffende Akte am selben Werktag persönlich zurück. Bei einem entfernten Scanzentrum dauert eine solche Zwischenabfrage in der Regel mehrere Tage.
Nicht auf Grundlage unserer Leistung. Wir bieten kein ersetzendes Scannen nach BSI TR-RESISCAN an und vernichten keine Unterlagen. Sie erhalten die Originale vollständig und einsortiert zurück und entscheiden anschließend selbst über die Aufbewahrung, insbesondere im Hinblick auf § 50 BRAO.
Ein Testordner je Kanzlei, kostenfrei, im Stadtgebiet Münster, nach Terminvereinbarung. Verpflichtungserklärung und Auftragsverarbeitungsvertrag liegen vor der Abholung vor.